„Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!“ Max Alsberg
Strafverteidigung
Verteidigung in Odrnungswidrigkeitenverfahren, z.B. Verkehr, Verstöße gegen Zweckentfremdungsverbot, Verstöße gegen kommunale Satzungen (Baumschutz etc.)
Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Sie haben einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten? Kommen Sie zu mir und wir erörtern gemeinsam Ihre Möglichkeiten eine Anklage oder einen Strafbefehl zu vermeiden
Verteidigung in Strafbefehlsverfahren: Sie haben einen Strafbefehl erhalten? ACHTUNG: Es läuft eine Einspruchsfrist von 2 Wochen! Lassen Sie sich von mir hierzu beraten!
Verteidigung bei Anklagen: Sie wurden angeklagt? Ich berate Sie gerne in folgenden Bereichen: Jugendstrafrecht, Drogen-, Gewalt-, Verkehrs- und Vermögensdelikte
Verteidigung in Haftsachen: Hier ist besondere Eile geboten. Ich gehe mit Ihnen zum Haftverkündungstermin und/oder sorge für eine schnelle Haftprüfung. Hierzu bin ich jederzeit über meine Notfallnummer erreichbar.