Rechtsanwalt Tilman Kohls
Klar. Gründlich. Direkt.

Strafverteidigung

  • Verteidigung in Odrnungswidrigkeitenverfahren, z.B. Verkehr, Verstöße gegen Zweckentfremdungsverbot, Verstöße gegen kommunale Satzungen (Baumschutz etc.)
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Sie haben einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten? Kommen Sie zu mir und wir erörtern gemeinsam Ihre Möglichkeiten eine Anklage oder einen Strafbefehl zu vermeiden
  • Verteidigung in Strafbefehlsverfahren: Sie haben einen Strafbefehl erhalten? ACHTUNG: Es läuft eine Einspruchsfrist von 2 Wochen! Lassen Sie sich von mir hierzu beraten!
  • Verteidigung bei Anklagen: Sie wurden angeklagt? Ich berate Sie gerne in folgenden Bereichen: Jugendstrafrecht, Drogen-, Gewalt-, Verkehrs- und Vermögensdelikte
  • Verteidigung in Haftsachen: Hier ist besondere Eile geboten. Ich gehe mit Ihnen zum Haftverkündungstermin und/oder sorge für eine schnelle Haftprüfung. Hierzu bin ich jederzeit über meine Notfallnummer erreichbar.